CoStore Holding GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab dem 19.03.2026 für alle neuen Kunden der CoStore Holding GmbH.

§1 Geltungsbereich und Beschreibung der Mietsache

a. Geltungsbereich

Die CoStore Holding GmbH (nachfolgend: „Vermieter“) vermietet Lagerraum im Rahmen eines eigenständigen Mietverhältnisses an den Mieter. Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Mieter können sowohl Unternehmenskunden (B2B) als auch Privatpersonen (B2C) sein. Der Sitz des Vermieters ist in Grosse Rheinstrasse 22, 76661 Philippsburg, Deutschland. Vollständige Angaben zum Unternehmen (Geschäftsführer, Handelsregisternummer, Kontaktdaten) finden Sie im Impressum unter www.costore.de/impressum.

b. Beschreibung der Mietsache

Die vermieteten Einheiten umfassen Lagercontainer (10 Fuß und 20 Fuß), Lagerboxen mit individueller Größe (z. B. ab 4,5 m²), Stellplätze und Freiflächenlager mit individuell vereinbarter Größe. Diese Angaben sind nur ungefähre Richtwerte; die tatsächlichen Quadratmeterzahlen können minimal abweichen.

c. Beschaffenheit der Mietsache

Lagercontainer: Die Mietsache besteht bei der Vermietung von Lagercontainern aus einem Stahlcontainer, der verschließbar, jedoch nicht wärme- oder kälteisoliert ist, nicht temperaturkontrolliert und weder beheizt noch gekühlt wird, sowie keine Stromversorgung bietet.

Freiflächen und Stellplätze: Freiflächenlager sowie Stellplätze werden als reine Nutzflächen vermietet. Individuelle Regelungen und Vereinbarungen hierzu erfolgen ausschließlich in Vereinbarung mit dem Mieter. Ein Anspruch des Mieters auf eine befestigte, asphaltierte oder gepflasterte Fläche besteht nicht. Die Flächen werden im bestehenden Zustand vermietet.

d. Zugangscode und Zugang zum Grundstück

Mit Abschluss des Mietvertrages zum vom Mieter angegebenen Mietbeginn erhält der Mieter einen individuellen Zugangscode für seinen gemieteten Lagercontainer.

Der Zugang zum Grundstück erfolgt standortabhängig:

  • An Standorten mit digitalem Zugangssystem (z. B. Leipzig) erfolgt der Zutritt über ein elektronisch gesteuertes Zugangstor. Der Mieter erhält hierfür eine Telefonnummer, die er mit seiner im System hinterlegten Rufnummer anrufen muss, um das Tor zu öffnen. Voraussetzung ist, dass der Anruf von einer im System registrierten Telefonnummer erfolgt.
  • An Standorten mit manuellem Zugangssystem erfolgt der Zutritt über ein Eingangstor mit Zahlenschloss. Der hierfür erforderliche Zahlencode wird dem Mieter zum Mietbeginn mitgeteilt.

Der Zugangscode und die Zugangsdaten gelten für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zugangssysteme aus betrieblichen, sicherheitstechnischen oder organisatorischen Gründen zu ändern oder zu modernisieren sowie Zugangscodes bei technischen Änderungen oder aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Der Zutritt ist während der jeweils geltenden Öffnungszeiten des jeweiligen Standortes möglich. Änderungen der Öffnungszeiten oder Zugangssysteme werden dem Mieter rechtzeitig in geeigneter Form (z. B. per E-Mail, Aushang am Standort oder Mitteilung über das Buchungsportal) bekannt gegeben.

Weitere registrierte Telefonnummern und Besucherhaftung: Der Mieter kann weitere Telefonnummern für den Zugang registrieren lassen. Die Registrierung weiterer Nummern liegt in der alleinigen Verantwortung des Hauptmieters. Der Mieter haftet für sämtliche Handlungen von Personen, denen er den Zugang ermöglicht hat, einschließlich aller Besucher, die mit oder für den Mieter das Grundstück betreten.

Digitale Erreichbarkeit und technische Verfügbarkeit: Der Vermieter gewährleistet den digitalen Zugang (z. B. Torsteuerung, Code-Systeme, Softwarezugänge) nach dem Stand der Technik, übernimmt jedoch keine Garantie für eine jederzeitige Verfügbarkeit der Systeme. Vorübergehende Störungen, Wartungsarbeiten, Netzausfälle oder technische Unterbrechungen begründen keinen Anspruch des Mieters auf Mietminderung, Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit des Zugangstores. Der Vermieter bemüht sich, Störungen schnellstmöglich zu beheben, kann jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren.

Missbrauch der Notfalloption: Im Telefonmenü des Vermieters steht eine Notfalloption (Taste 4) zur Verfügung, die ausschließlich für unmittelbare Notfälle bestimmt ist (z. B. Einbruch, Brand, Eingesperrt auf dem Gelände, unmittelbare Gefahr). Kein Notfall sind insbesondere: vergessener Zugangscode, technische Probleme mit dem Tor, allgemeine Fragen oder Beschwerden. Bei missbräuchlicher Nutzung der Notfalloption wird eine Gebühr von 25,00 € pro Vorfall erhoben. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein berechtigter Notfall vorlag.

Standardmäßige Zugänge: Jede Buchung beinhaltet den Zugang zum Gelände über die beim Vermieter registrierte Telefonnummer (Toröffnung per Anruf) sowie einen individuellen Code für das manuelle Zahlenschloss am Lagercontainer.

Optionale Zugänge: Zusätzliche, optionale Zugänge werden gegen eine Gebühr bereitgestellt, die im Buchungsportal ersichtlich ist.

e. Schlossregelung bei Lagercontainern

Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses ein Schloss zur Sicherung des Lagercontainers zur Verfügung. Das Schloss bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Schloss sorgfältig zu behandeln und ausschließlich zur Sicherung der gemieteten Mietsache zu verwenden.

Schlosscode: Der bei Übergabe mitgeteilte Schlosscode darf während der gesamten Mietdauer vom Mieter nicht eigenmächtig geändert werden. Eine Änderung des Codes ist ausschließlich auf Anweisung oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Vermieter bewahrt sämtliche Schlosscodes zentral auf. Bei Vergessen des Codes kann sich der Mieter jederzeit an den Vermieter wenden, um den Code zu erfragen.

Das Schloss muss ordnungsgemäß an der rechten Containertürseite in der dafür vorgesehenen Vorrichtung angebracht werden und den Container tatsächlich sichern.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Schloss am Container zu belassen. Der Vermieter ist berechtigt, das Schloss nach Übergabe der Mietsache auszutauschen oder zurückzunehmen.

Bei Verlust des Schlosses ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den Wiederbeschaffungswert des Schlosses zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung zu stellen. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

f. Haftung bei vermieteten Schlössern

Der Vermieter haftet nicht für Einbrüche oder sonstige Schäden, die durch die Nutzung des vom Vermieter bereitgestellten Schlosses entstehen, es sei denn, diese Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters.

§2 Mietdauer und Kündigung

a. Mietdauer

Das Mietverhältnis wird für die vom Mieter im Buchungsportal gewählte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. Die aktuell verfügbaren Laufzeiten und Konditionen sind jederzeit im Buchungsportal des Vermieters einsehbar.

Der Mietzeitraum beginnt am vom Mieter angegebenen Mietbeginn und läuft für die gewählte Vertragsdauer.

Wird der Vertrag nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer vom Mieter gekündigt, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch auf unbestimmte Zeit und kann danach von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

b. Kündigung

1. Ordentliche Kündigung: Der Mieter kann den Vertrag mit Wirkung zum Ende der gewählten Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung muss spätestens 14 Tage vor Ablauf eingehen. Die Kündigung kann über das Kundenkonto im Online-Portal oder schriftlich per E-Mail erfolgen.

2. Kündigung durch den Vermieter: Der Vermieter kann den Vertrag ebenfalls mit Wirkung zum Ende der Vertragslaufzeit oder – nach automatischer Verlängerung – mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

3. Kündigung im Todesfall des Mieters: Mit dem Tod des Mieters endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Es geht im Wege der gesetzlichen Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Eine Kündigung durch die Erben ist nur wirksam nach Vorlage geeigneter Nachweise (Sterbeurkunde, Erbschein, Lichtbildausweis). Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

4. Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter: Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn der Mieter mit mehr als einer fälligen Mietzahlung in Verzug ist, trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt, oder die Mietsache in einer Weise nutzt, die zu erheblichen Schäden, Gefahren oder Rechtsverstößen führt. Vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung kann der Vermieter dem Mieter eine angemessene Nachfrist von 7 Werktagen zur Abhilfe setzen. Die Kündigung erfolgt per E-Mail sowie zusätzlich per Einschreiben an die hinterlegte Adresse.

5. Außerordentliche Kündigung durch den Mieter: Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn der Vermieter wesentliche vertragliche Pflichten verletzt oder der Vermieter wesentliche nachteilige Änderungen der AGB oder der Mietbedingungen vornimmt. Der Mieter kann in diesen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen.

§3 Miete, Kaution und Zahlung

a. Höhe der Miete

1. Miethöhe: Die Höhe der Miete wird ab dem Tag des Abschlusses des Mietvertrages festgelegt und richtet sich nach dem für den jeweiligen Standort geltenden Standardpreis. Dieser ist über das Kundenportal des Vermieters ersichtlich.

Dem Mieter kann zu Beginn des Mietverhältnisses ein reduzierter Mietzins („Rabattpreis“) gewährt werden, welcher an die Wahl einer bestimmten Nutzungsdauer gebunden ist. Der Rabattpreis gilt für die vereinbarten Monate. Nach Ablauf wird der Mietvertrag automatisch zum Standardpreis weitergeführt. Einmalige Rabatte gelten ausschließlich für den im Buchungsportal angegebenen Zeitraum und erlöschen automatisch. Mehrere Rabattaktionen können nicht miteinander kombiniert werden, sofern nichts anderes angegeben ist. Rabatte gelten nur für Neubuchungen.

2. Preisanpassung: Während einer vereinbarten Vertragslaufzeit (z. B. 3, 6 oder 12 Monate) bleibt der bei Buchung vereinbarte Mietzins für die gesamte Laufzeit garantiert. Eine Preisanpassung während der laufenden Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich das Mietverhältnis gemäß §2a automatisch auf unbestimmte Zeit (Monatstarif) zum jeweils geltenden Standardpreis.

Bei Mietverhältnissen auf Monatsbasis (einschließlich automatisch verlängerter Verträge) ist der Vermieter berechtigt, den Mietzins anzupassen. Preisänderungen werden dem Mieter mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Ist der Mieter mit der Preisanpassung nicht einverstanden, kann er das Mietverhältnis mit der regulären Kündigungsfrist (14 Tage zum Monatsende) vor Inkrafttreten der Anpassung kündigen. Kündigt der Mieter nicht fristgerecht und nutzt die Mietsache über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung hinaus weiter oder leistet die Mietzahlung zum neuen Preis, gilt der neue Preis als vereinbart.

3. Rechnungsstellung: Die Miete wird grundsätzlich monatlich im Voraus abgerechnet. Sofern im Buchungsportal weitere Abrechnungsoptionen (z. B. quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) angeboten werden, kann der Mieter diese im Rahmen des Buchungsvorgangs wählen. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig.

b. Umsatzsteuer

Alle Mietpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf den Rechnungen separat ausgewiesen.

c. Kaution

1. Kautionszweck: Zur Absicherung aller Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter zahlt der Mieter eine Kaution. Diese dient insbesondere zur Deckung von ausstehenden Zahlungen, Schäden, Reinigungs- und Entsorgungskosten.

2. Höhe der Kaution: Die Höhe wird im Buchungsportal festgelegt und richtet sich nach der gewählten Mieteinheit.

3. Zahlung der Kaution: Die Kaution muss nach Vertragsabschluss vor Mietbeginn vollständig bezahlt werden. Ist die Kaution bei Mietbeginn nicht bezahlt, steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

4. Rückzahlung: Nach Beendigung des Mietverhältnisses und vertragsgemäßer Räumung wird die Kaution innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche bestehen. Die Kaution wird nicht verzinst.

d. Zahlung und Rechnungsstellung

1. Zahlungsmethoden: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über das Buchungsportal und Stripe. Verfügbare Zahlungsmethoden sind Kreditkarte und SEPA-Lastschrift über Stripe.

2. Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt digital entsprechend der gewählten Abrechnungsweise und ist über das Kundenportal einsehbar.

e. Verspätete Zahlung, Rücklastschrift und Mahnkosten

1. Fehlgeschlagene Zahlungen und Gebühren: Schlägt eine Zahlung fehl – gleich welcher Zahlungsmethode (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) – aufgrund nicht ausreichender Deckung, ungültiger Zahlungsdaten oder sonstiger vom Mieter zu vertretender Gründe, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch entstandenen Gebühren (z. B. Rücklastschriftgebühren, Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters) unmittelbar in Rechnung zu stellen.

2. Mahnkosten (Privatpersonen / B2C): Gerät der Mieter mit der Zahlung einer fälligen Miete in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, Mahngebühren wie folgt zu erheben:

  • 1. Mahnstufe: 5,00 € nach 7 Tagen überfällig
  • 2. Mahnstufe: 5,00 € nach 15 Tagen überfällig

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. Mahnkosten (Geschäftskunden / B2B): Für Geschäftskunden ist der Vermieter berechtigt, eine Verzugspauschale von bis zu 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB pro Mahnung zu erheben. Darüber hinausgehende Beitreibungskosten (z. B. Anwalts- oder Inkassogebühren) können geltend gemacht werden, sofern diese nachgewiesen werden.

4. Kommunikation bei Mahnungen: Die Kommunikation im Mahnverfahren erfolgt bis einschließlich der 2. Mahnstufe digital (E-Mail, WhatsApp, Telefon). Ab der 2. Mahnstufe zusätzlich per Post. Eine außerordentliche Kündigung wird per Einschreiben an die hinterlegte Adresse zugestellt.

5. Verzugszinsen: Zusätzlich können gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet werden.

6. Weitergabe offener Forderungen: Bleiben Forderungen trotz Kündigung oder Mahnverfahrens unbeglichen, ist der Vermieter berechtigt, diese an ein zugelassenes Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei abzutreten. Die zusätzlichen Kosten trägt der Mieter. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.

§4 Mietsache und Nutzungsbeschränkungen

a. Nutzung der Lagerräume

1. Lagerzwecke: Der Mieter darf den Lagerraum ausschließlich zu Lagerzwecken nutzen. Ein Aufenthalt von Personen, Tieren oder sonstigen Lebewesen ist untersagt.

2. Verbotene Gegenstände und Nutzungen: Der Mieter verpflichtet sich, den Lagerraum so zu nutzen, dass keine Gefahren, Schäden oder Umweltschäden entstehen. Untersagt ist insbesondere die Lagerung von:

  • brennbaren, entzündlichen oder explosionsgefährlichen Stoffen (z. B. Benzin, Farben, Gasflaschen, Feuerwerkskörper, Batterien)
  • illegalen oder gefährlichen Stoffen (z. B. Waffen, Drogen, Diebesgut, Hehlerware, Rauschmittel)
  • Lebensmitteln, Pflanzen, Tieren, verderblichen oder stark riechenden Gegenständen
  • Chemikalien, Asbest, Giftmüll, radioaktiven oder biologischen Gefahrstoffen
  • wassergefährdenden Stoffen ohne gesetzlich vorgeschriebene Rückhalteeinrichtungen

Die Nutzung der Mietsache für illegale Tätigkeiten jeglicher Art ist untersagt, insbesondere Hehlerei, Handel mit gestohlener Ware, Drogenhandel oder sonstige strafbare Handlungen. Der Vermieter behält sich vor, bei Verdacht auf strafbare Handlungen die zuständigen Behörden zu informieren, mit diesen vollumfänglich zusammenzuarbeiten und das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

3. Bauliche Veränderungen: Das Bohren von Löchern, das Anbringen von Befestigungselementen sowie bauliche Veränderungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

4. Fahrzeuge und Verkehr:

  • Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeuge dürfen ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
  • Das Reparieren, Waschen, Reinigen oder Betanken von Fahrzeugen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
  • Nicht zugelassene oder abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Gelände abgestellt werden, es sei denn, sie befinden sich innerhalb eines gemieteten Containers.
  • Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Fahrzeuge über 40 t sind grundsätzlich nicht zugelassen, es sei denn, der Vermieter hat vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

5. Überlassung an Dritte: Eine Untervermietung oder Überlassung der Mietsache an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

b. Nutzung der Freiflächen und Stellplätze

Stellplätze: Dürfen ausschließlich zum Abstellen von angemeldeten, verkehrstüchtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern (z. B. Wohnwagen, Bootanhänger) genutzt werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, das amtliche Kennzeichen, die Fahrgestellnummer (FIN) oder andere das Fahrzeug bzw. den Anhänger eindeutig identifizierende Merkmale (z. B. Bootskennzeichen, Seriennummer) beim Vermieter zur eindeutigen Zuordnung zu hinterlegen. Änderungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Freiflächen: Dürfen zur Lagerung von Gegenständen oder Materialien genutzt werden, sofern diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen verstoßen.

Verbotene Nutzungen, Pflichten des Mieters und Größe der Mietflächen richten sich nach der Buchung und der Hausordnung.

c. Hausordnung

Die jeweils gültige Hausordnung der CoStore Holding GmbH ist Bestandteil des Mietverhältnisses. Sie ist unter www.costore.de/hausordnung in ihrer aktuellen Fassung einsehbar und gilt verbindlich für alle Mieter, deren Angehörige und beauftragte Personen. Verstöße gegen die Hausordnung können – nach vorheriger Abmahnung – zur außerordentlichen Kündigung führen.

§5 Zugang, Sicherheit und Bauarbeiten

a. Videoüberwachung

Die Lageranlage wird 24/7 per Videoüberwachung überwacht, basierend auf Bewegungserkennung und im Einklang mit der DSGVO. Die Überwachung dient ausschließlich der Sicherheit der Mietsache und der Anlagenbereiche.

b. Vorübergehende Einschränkungen bei Bauarbeiten

Der Vermieter ist berechtigt, auf dem Gelände Bau-, Wartungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Während solcher Maßnahmen kann es vorübergehend zu Einschränkungen des Betriebs und der Nutzung der Lagerräume kommen, insbesondere:

  • eingeschränkte Zufahrt oder temporäre Sperrung von Teilbereichen des Geländes
  • Lärm-, Staub- oder Erschütterungsbelastungen
  • vorübergehende Nichterreichbarkeit einzelner Lagereinheiten
  • eingeschränkte oder temporär nicht verfügbare Torsteuerung

Der Vermieter wird den Mieter über geplante Maßnahmen nach Möglichkeit mindestens 7 Tage im Voraus informieren. In dringenden Fällen (z. B. Havarie, Sicherheitsrisiko) kann die Information auch kurzfristiger erfolgen.

Vorübergehende, zumutbare Einschränkungen durch Bauarbeiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch des Mieters auf Mietminderung, Schadensersatz oder außerordentliche Kündigung. Bei erheblichen und andauernden Beeinträchtigungen (z. B. vollständige Unzugänglichkeit der Mietsache über einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen) kann der Mieter eine angemessene Mietminderung verlangen.

§6 Verkehrssicherung

Der Vermieter erfüllt seine Verkehrssicherungspflicht auf dem Gelände nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen organisierten Winterdienst durchzuführen. Der Mieter betritt und befährt das Gelände auf eigene Gefahr und hat witterungsbedingte Verhältnisse (z. B. Glätte, Schnee, Pfützen) eigenverantwortlich zu berücksichtigen.

Eine Haftung des Vermieters für Schäden durch witterungsbedingte Verhältnisse ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht vorliegt.

§7 Reinigung und Rückgabebedingungen

a. Reinigungspflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Mietsache während der Mietdauer in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Alle eingelagerten Gegenstände müssen vor Mietende vollständig entfernt werden. Der Einsatz von aggressiven Reinigungsmitteln ist untersagt. Schäden an der Mietsache sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Rauchverbot in Lagercontainern: Das Rauchen in den Lagercontainern ist ausnahmslos untersagt. Wird festgestellt, dass in einem Lagercontainer geraucht wurde, ist der Vermieter berechtigt, eine professionelle Reinigung einschließlich Geruchsneutralisierung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.

b. Rückgabe der Mietsache

Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Mietsache besenrein räumen und zurückgeben. Das Schloss ist am Container zu belassen. Die Rückgabe muss zum gekündigten Zeitpunkt erfolgen.

Der Mieter ist verpflichtet, nach Reinigung ein Foto der geräumten und gereinigten Lagerfläche an den Vermieter zu senden (per E-Mail oder WhatsApp). Mit Zusendung des Fotos gilt die Mietsache als übergeben. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch mehr auf Nutzung oder Zutritt. Der Vermieter ist berechtigt, den Zugangscode oder das Schloss unmittelbar zu deaktivieren oder auszutauschen.

Der Zeitpunkt des Fotoeingangs dokumentiert den Zustand der Mietsache bei Rückgabe. Die Mietzahlungspflicht endet grundsätzlich zum vertraglich vereinbarten Kündigungsdatum; eine vorzeitige Beendigung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter.

c. Kosten bei Nichtbeachtung

Reinigungsgebühren: Bei Nichterfüllung der Reinigungspflichten kann der Vermieter eine pauschale Reinigungsgebühr von 50 € erheben. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Schadensersatz: Für Schäden kann der Vermieter Schadensersatz in Höhe der tatsächlichen Kosten verlangen.

Entsorgungskosten: Zurückgelassene Gegenstände werden auf Kosten des Mieters entsorgt, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Entsorgungskosten.

Alle Kosten werden zunächst aus der Kaution abgezogen. Reicht die Kaution nicht aus, ist der Mieter verpflichtet, den Differenzbetrag zu zahlen. Bleiben Forderungen aus Reinigungs-, Entsorgungs- oder Schadensersatzkosten trotz Mahnung unbeglichen, ist der Vermieter berechtigt, diese an ein zugelassenes Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei zur weiteren Beitreibung abzutreten. Die zusätzlich entstehenden Kosten trägt der Mieter.

§8 Meldungspflichten des Mieters

a. Allgemeine Meldungspflichten

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich alle Schäden, Mängel oder Sicherheitsvorfälle zu melden, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Dies gilt insbesondere für strukturelle Schäden, sicherheitsrelevante Mängel, Sauberkeitsprobleme, Einbrüche, Vandalismus sowie Diebstahl.

b. Meldewege

Meldungen können per E-Mail, per Telefon oder per WhatsApp erfolgen. Jede Meldung muss Mieterinformationen, eine Beschreibung des Vorfalls, den Zeitpunkt sowie nach Möglichkeit Fotos enthalten.

c. Reaktionszeit

Der Vermieter prüft Meldungen innerhalb von 48 Stunden und leitet entsprechende Maßnahmen ein.

d. Folgen der Nichtbeachtung

Bei Nichtmeldung kann der Vermieter eine Vertragsstrafe von 50 € erheben (ausschließlich für Verstöße bezüglich der eigenen Mietsache). Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter haftet nicht für Schäden aus unterlassener Meldung.

e. Adress- und Kontaktdatenänderungen

Der Mieter ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift sowie Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Bei erforderlichen Nachforschungen kann eine Bearbeitungsgebühr von 25 € zuzüglich Behördengebühren erhoben werden. Mitteilungen an die zuletzt bekannte Adresse gelten als wirksam zugestellt.

§9 Zugangsrechte für CoStore und Behörden

Der Vermieter behält sich das Recht vor, während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr, Samstag 10:00–14:00 Uhr) Zugang zur Mietsache zu erhalten (Wartung, Inspektionen, Notfälle). Der Mieter wird mindestens 24 Stunden im Voraus informiert, sofern keine dringenden Notfälle vorliegen.

§10 Nichtzahlung, Räumung und Vermieterpfandrecht

a. Zahlungsverzug und Mahnverfahren

Sollte der Mieter mit einer Mietzahlung in Verzug geraten, erfolgt das Mahnverfahren in folgenden Stufen:

  • 7 Tage nach Fälligkeit: 1. Mahnung (5,00 € Mahngebühr) – Zustellung per E-Mail, WhatsApp und Telefon. Der Zugang zum Lagerpark wird vorübergehend gesperrt, bis die ausstehenden Forderungen vollständig beglichen sind.
  • 15 Tage nach Fälligkeit: 2. Mahnung (5,00 € Mahngebühr) – Zustellung per E-Mail und Post.
  • 21 Tage nach Fälligkeit: Der Lagercontainer des Mieters wird zusätzlich mit einem Sicherungsschloss (Overlocking) durch den Vermieter versperrt. Der Mieter erhält nach Begleichung aller ausstehenden Forderungen die Zugangsdaten zurück.

Der Mieter hat bis zum Fälligkeitsdatum der zweiten Mietzahlung Zeit, alle ausstehenden Forderungen einschließlich Mahngebühren vollständig zu begleichen. Bleibt die Zahlung bis dahin aus und gerät der Mieter erneut mit einer weiteren Mietzahlung in Verzug, ist der Vermieter gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. Die Kündigung erfolgt per E-Mail sowie per Einschreiben an die hinterlegte Adresse.

b. Räumung

Im Falle einer Kündigung muss der Mieter die Mietsache innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung räumen. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, nach fruchtloser Fristsetzung die Räumung und Verwertung der eingelagerten Gegenstände gemäß §10d (Vermieterpfandrecht) zu veranlassen. Die Kosten trägt der Mieter.

c. Kosten

Alle Kosten, die dem Vermieter durch die Räumung entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt und zunächst mit der Kaution verrechnet.

d. Vermieterpfandrecht

Der Vermieter hat das Recht, wegen sämtlicher Forderungen aus dem Mietverhältnis sein Vermieterpfandrecht an den vom Mieter eingelagerten Gegenständen geltend zu machen (§ 562 ff. BGB). Unpfändbare Gegenstände sowie erkennbares Eigentum Dritter sind vom Pfandrecht ausgenommen.

Vor einer Verwertung wird der Vermieter den Mieter schriftlich unter Fristsetzung (mindestens 4 Wochen) zur Begleichung der offenen Forderungen auffordern und die Verwertung androhen. Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Verwertung einen angemessenen Erlös anzustreben. Ein Übererlös ist an den Mieter auszuzahlen.

Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Wertminderungen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§11 Gebühren für verlorene Gegenstände

Für verlorene oder beschädigte vom Vermieter bereitgestellte Gegenstände (z. B. Schlösser, Reinigungsutensilien) erhebt der Vermieter eine Gebühr von 50 € pro Gegenstand zuzüglich 10% Bearbeitungsgebühr. Die Kosten werden zunächst aus der Kaution abgezogen.

§12 Versicherung und Haftung

a. Versicherung des Mieters

Der Mieter verfügt in der Regel über eine eigene Versicherung (z. B. Hausratversicherung), die auch eingelagerte Gegenstände abdecken kann. Eine bestehende Versicherung des Mieters geht der über das Buchungstool angebotenen Zusatzversicherung vor. Der Mieter wird ermutigt, seinen bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen.

Zusätzlich kann der Mieter eine Zusatzversicherung über das Buchungstool abschließen. Diese wird durch die WECOYA MARINE Underwriting GmbH bereitgestellt. CoStore tritt ausschließlich als technischer Vermittler auf und ist nicht Vertragspartei des Versicherungsvertrages. Versicherungsbedingungen unter www.costore.de/versicherungsbedingungen.

Die standardmäßige Versicherungssumme beträgt 1.000 €; eine höhere Deckung kann optional hinzugebucht werden. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für den Inhalt der gemieteten Lagerbox. Stellplätze, Freiflächen und dort abgestellte Fahrzeuge sind nicht abgedeckt.

b. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch dritte Parteien oder andere Kunden.

c. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden, die durch eigene Handlungen oder Unterlassungen verursacht wurden. Der Mieter haftet auch für Personen, die in seinem Namen das Lager oder Grundstück betreten.

§13 Kundenbetreuung und Service

Der Vermieter stellt einen Kundenservice während der Geschäftszeiten zur Verfügung (Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr, Samstag 10:00–14:00 Uhr). Anfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Beschwerden werden innerhalb von 7 Werktagen bearbeitet.

§14 Sicherheit und Notfallpläne

Der Vermieter stellt an den Standorten Sicherheitsausrüstung bereit (z. B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten) und hält Notfallpläne vor. Der Mieter muss sich mit den Notfallplänen und Sicherheitseinrichtungen vertraut machen und im Ernstfall entsprechend handeln. Standortspezifische Informationen werden per Aushang oder auf Anfrage bereitgestellt.

§15 Änderungen und Anpassungen der Mietbedingungen

a. Vertragsänderungen

Änderungen der individuellen Buchungsbedingungen (z. B. Mieteinheit, Laufzeit) bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien bestätigt werden.

b. Änderungen der AGB durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB anzupassen, sofern dies erforderlich ist, um gesetzliche Änderungen, behördliche Anforderungen oder betriebliche Erfordernisse zu berücksichtigen. Der Mieter wird über Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail informiert.

Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht gemäß §2b Nr. 5 dieser AGB zu (außerordentliche Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung).

c. Preisanpassungen

Preisanpassungen erfolgen gemäß §3a Nr. 2 und werden dem Mieter mindestens 30 Tage vorab per E-Mail mitgeteilt.

d. Erweiterungen des Angebots

Der Vermieter kann das Dienstleistungsangebot erweitern oder ändern. Solche Änderungen werden dem Mieter per E-Mail, über das Kundenportal oder per Aushang am Standort mitgeteilt.

e. Technische und organisatorische Änderungen

Der Vermieter ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung eingesetzten technischen Systeme, Softwareplattformen, Buchungsportale, Zugangs- und Kommunikationssysteme jederzeit zu wechseln, zu aktualisieren oder durch gleichwertige Lösungen zu ersetzen, sofern dies dem Mieter zumutbar ist und die wesentlichen Vertragsinhalte (insbesondere Mietsache, Mietpreis, Vertragslaufzeit) unberührt bleiben.

Solche technischen oder organisatorischen Änderungen stellen keine wesentliche nachteilige Änderung der Mietbedingungen dar und begründen kein Sonderkündigungsrecht des Mieters. Der Vermieter wird den Mieter über wesentliche technische Änderungen rechtzeitig (mindestens 14 Tage im Voraus) per E-Mail informieren und sicherstellen, dass der Mieter während und nach der Umstellung ununterbrochen Zugang zu seiner Mietsache und seinen Vertragsdaten erhält.

§16 Anwendungsbereich der AGB

a. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Mietverhältnisse zwischen der CoStore Holding GmbH und ihren Mietern, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die AGB gelten auch für alle Rechtsnachfolger des Vermieters.

b. Ausschluss anderer Vereinbarungen

Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

c. Widerrufsrecht

Geschäftskunden (B2B): Geschäftskunden haben kein Widerrufsrecht.

Verbraucher (B2C): Mieter, die Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind, haben das Recht, den Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars ist unter www.costore.de/widerrufsbelehrung einsehbar.

d. Online-Streitbeilegung (ODR)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: reservations@costore.de. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§17 Vertragsschluss, Identitätsverifizierung, Bonitätsprüfung und Mietbeginn

a. Vertragsschluss

Online-Buchung: Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung über das Buchungsportal des Vermieters zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages besteht nicht.

Telefonische oder assistierte Buchung: Wird der Mietvertrag telefonisch oder auf sonstige Weise durch den Vermieter im Auftrag des Mieters abgeschlossen (z. B. bei telefonischer Bestellung), gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Der Vermieter legt den Mietvertrag im Buchungssystem an und sendet dem Mieter per E-Mail eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Vertragsbedingungen, einen Verweis auf diese AGB sowie die Datenschutzerklärung enthält.
  • Dem Mieter wird per E-Mail ein Link zur Identitätsverifizierung (über Stripe Identity) zugesandt.
  • Der Mieter nimmt das Vertragsangebot an, indem er die Kaution (und ggf. die erste Mietzahlung) leistet und/oder erstmalig den Zugang zur Mietsache nutzt (z. B. Toröffnung, Eingabe des Zugangscodes). Die erstmalige Nutzung des Zugangs gilt als konkludente Annahme des Vertrages einschließlich dieser AGB und der Datenschutzerklärung.
  • Der Zeitpunkt der erstmaligen Zugangsnutzung wird technisch protokolliert und gespeichert. Die Zugangsprotokollierung erfolgt während der gesamten Mietdauer und wird bis 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses aufbewahrt.

Für bei telefonischer oder assistierter Buchung geschlossene Verträge gelten dieselben Vertragsbedingungen wie für Online-Buchungen, insbesondere hinsichtlich der AGB, der Datenschutzerklärung, der Identitätsverifizierung und der Bonitätsprüfung.

Widerrufsrecht bei telefonischer Buchung (B2C): Bei Fernabsatzverträgen, die telefonisch geschlossen werden, gilt das Widerrufsrecht gemäß §16c dieser AGB. Die vollständige Widerrufsbelehrung ist unter www.costore.de/widerrufsbelehrung einsehbar und wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zugesandt bzw. verlinkt. Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang der Buchungsbestätigung. Hat der Mieter verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (z. B. durch Nutzung des Zugangs), hat er im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen.

b. Vertragswirksamkeit

Der Mietvertrag wird erst wirksam, wenn die Kaution vollständig beim Vermieter eingegangen ist und die Identitätsverifizierung gemäß §17c erfolgreich abgeschlossen wurde. Bis dahin gilt der Vertrag als schwebend unwirksam.

Bei Mietern, die kurzfristig einziehen möchten (weniger als 7 Tage zwischen Buchung und gewünschtem Mietbeginn) und deren Bonität nach Einschätzung des Vermieters nicht ausreichend ist, ist zusätzlich zur Kaution die erste Mietzahlung vor Einzug zu leisten.

c. Identitätsverifizierung (Stripe Identity)

Zur Identitätsverifizierung bei Vertragsabschluss und zur Betrugsprävention nutzt der Vermieter den Dienst Stripe Identity. Im Rahmen der Verifizierung können folgende Daten erhoben und verarbeitet werden:

  • Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass)
  • Biometrische Daten (Gesichtsabgleich mit dem Ausweisdokument)
  • Name, Geburtsdatum, Adresse

Der Mieter erklärt sich mit der Buchung ausdrücklich mit der Identitätsverifizierung einverstanden. Soweit biometrische Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung des Mieters gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Ergebnisse der Verifizierung werden im Buchungssystem des Vermieters im Rahmen der Vertragsverwaltung gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.costore.de/datenschutz.

d. Bonitätsprüfung

Der Mieter erklärt mit der Buchung seine Zustimmung zur Bonitätsprüfung durch den Vermieter. Der Vermieter ist berechtigt, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien (z. B. über die Creditscore API von Wunderkopf Technologies GmbH) einzuholen. Die Bonitätsprüfung kann nach Vertragsabschluss durchgeführt werden. Bei nicht ausreichender Bonität behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder zusätzliche Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.

e. Mietbeginn

Der Mietbeginn wird bei der Buchung ausgewählt und in der Buchungsbestätigung festgehalten. Mit Mietbeginn erhält der Mieter den Zugangscode sowie die Zugangsdaten zum Kundenportal.

§18 Umsatzsteuer

Alle Mietpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf den Rechnungen separat ausgewiesen. Bei Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Mietpreise entsprechend angepasst.

§19 Datenschutz und KI-gestützte Kommunikation

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung – insbesondere zu den eingesetzten Diensten, KI-gestützter Verarbeitung von Kundenanfragen, Videoüberwachung, Drittlandübermittlungen sowie Ihren Rechten als betroffene Person – finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.costore.de/datenschutz.

Hinweis zur KI-gestützten Kommunikation: Der Vermieter setzt zur Unterstützung der Kundenkommunikation KI-basierte Systeme ein (z. B. Chatbot auf der Website, telefonischer KI-Assistent, KI-gestützte Vorverarbeitung von E-Mails). Diese Systeme unterstützen den Kundenservice, ersetzen jedoch keine rechtsverbindlichen Erklärungen. Auskünfte durch KI-Systeme sind unverbindlich; verbindliche Zusagen erfolgen ausschließlich durch den Vermieter oder seine bevollmächtigten Mitarbeiter.

Google-Bewertungen auf der Website: Öffentlich auf Google veröffentlichte Kundenbewertungen (Name, Bewertungstext, Sternebewertung) können über die Google Places API auf der Website des Vermieters angezeigt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um öffentlich zugängliche Bewertungen; eine zusätzliche Datenerhebung durch den Vermieter findet nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Mit der Nutzung des Buchungsportals stimmt der Mieter der Verarbeitung seiner Daten durch den jeweiligen Betreiber des Buchungsportals im Rahmen der Buchung zu. Bei Abschluss einer Zusatzversicherung werden Daten an den Versicherer übertragen.

§20 Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen

Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden Umweltgesetze und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Insbesondere:

  • Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Verbot von offenem Feuer auf dem gesamten Gelände
  • Sofortige Meldung an den Vermieter und die Feuerwehr (112) im Brandfall
  • Recycling gemäß den örtlichen Vorschriften

§21 Höhere Gewalt

Der Vermieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen. Höhere Gewalt umfasst insbesondere:

  • Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Blitzschlag)
  • Brand, Explosion oder sonstige Zerstörung der Anlage
  • Pandemien, Epidemien oder behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen
  • Krieg, Terror, Bürgerunruhen oder Sabotage
  • Behördliche Anordnungen, Beschlagnahmen oder Sperrungen
  • Langandauernde Stromausfälle, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder IT-Systemen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind
  • Streik, Aussperrung oder sonstige Arbeitsniederlegungen

Im Falle höherer Gewalt ruhen die betroffenen vertraglichen Pflichten des Vermieters für die Dauer des Ereignisses. Der Vermieter wird den Mieter unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren und sich bemühen, die Auswirkungen auf den Mieter so gering wie möglich zu halten.

Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Tage an und ist dem Mieter die Nutzung der Mietsache während dieses Zeitraums vollständig unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Ein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz wegen höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Für den Zeitraum, in dem die Nutzung der Mietsache aufgrund höherer Gewalt vollständig unmöglich ist, entfällt die Mietzahlungspflicht.

§22 Gerichtsstand und Rechtswahl

Geschäftskunden (B2B): Für alle Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis ist das Gericht am Sitz des Vermieters zuständig, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Privatpersonen (B2C): Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§23 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§24 Schluss

a. Vollständigkeit: Diese AGB stellen die vollständige Vereinbarung dar. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

b. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

c. Elektronische Kommunikation: Rechtsverbindliche Erklärungen (z. B. Kündigungen, Abmahnungen, Vertragsänderungen) sind nur per E-Mail, Telefon oder über das Buchungsportal wirksam. Mitteilungen über WhatsApp oder SMS dienen ausschließlich zu Informationszwecken (z. B. Zahlungserinnerungen, Servicemeldungen) und entfalten keine rechtsverbindliche Wirkung.

d. Inkrafttreten: Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website des Vermieters und über das Buchungsportal in Kraft.

e. Laufende Verwaltung: Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB anzupassen. Änderungen werden dem Mieter mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht gemäß §2b Nr. 5 zu.

Stand: 19.03.2026

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