Hausordnung

CoStore Holding GmbH – Hausordnung für alle Standorte

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und gilt verbindlich für alle Mieter, deren Angehörige, Besucher und beauftragte Personen, die das Gelände betreten. Mit der Nutzung des Geländes erkennen Sie diese Hausordnung an.

1. Zugang und Öffnungszeiten

Der Zugang zum Gelände ist während der standortspezifischen Öffnungszeiten möglich:

  • Leipzig: 24/7 Zugang (rund um die Uhr, 7 Tage die Woche)
  • Brandenburg an der Havel: täglich 06:00–22:00 Uhr
  • Harste bei Göttingen: täglich 06:00–22:00 Uhr

Aktuelle Öffnungszeiten sind am jeweiligen Standort ausgewiesen und auf www.costore.de einsehbar. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.

Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit einem gültigen Zugangscode oder über die registrierte Telefonnummer. Die Weitergabe von Zugangscodes an unbefugte Dritte ist untersagt.

Das Zugangstor ist nach jedem Betreten und Verlassen des Geländes vollständig zu schließen und ordnungsgemäß zu sichern. Das Offenstehenlassen des Tores gefährdet die Sicherheit aller Mieter und kann gemäß den AGB sanktioniert werden.

Missbrauch der Notfallnummer: Im Telefonmenü steht eine Notfalloption (Taste 4) zur Verfügung. Diese ist ausschließlich für unmittelbare Notfälle bestimmt, insbesondere:

  • Einbruch oder Einbruchversuch
  • Brand oder Brandgefahr
  • Eingesperrt auf dem Gelände
  • Sonstige unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen

Kein Notfall ist z. B.: Zugangscode vergessen, Tor öffnet nicht von außen, allgemeine Fragen, Beschwerden oder technische Probleme. Für solche Anliegen nutzen Sie bitte den regulären Kundenservice.

Bei missbräuchlicher Nutzung der Notfalloption wird eine Gebühr von 25,00 € pro Vorfall erhoben. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein berechtigter Notfall vorlag oder kein Schaden entstanden ist.

2. Verkehr und Fahrzeuge

Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt Schrittgeschwindigkeit (max. 5–7 km/h).

  • Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Parke direkt vor deinem Lagercontainer so, dass im Notfall ein weiteres Fahrzeug vorbeikommt.
  • Zufahrten, Wege, Wendebereiche, Feuerlöschzufahrten und Notausgänge sind stets freizuhalten.
  • Das Reparieren, Waschen, Reinigen oder Betanken von Fahrzeugen auf dem Gelände ist untersagt.
  • Nicht zugelassene oder abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Gelände abgestellt werden, es sei denn, sie befinden sich innerhalb eines gemieteten Containers.
  • Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters gestattet. Fahrzeuge über 40 t sind grundsätzlich nicht zugelassen.
  • Der gewerbliche An- und Verkauf von Fahrzeugen auf dem Gelände ist verboten.
  • Verschmutzungen durch Betriebsstoffe (z. B. Öl, Kraftstoff) sind unverzüglich zu beseitigen und dem Vermieter zu melden.

3. Nutzung der Lagerräume

Die Lagerräume dürfen ausschließlich zu Lagerzwecken genutzt werden. Ein Aufenthalt von Personen, Tieren oder Lebewesen in den Lagerräumen ist nicht gestattet.

Das Schloss ist stets ordnungsgemäß an der rechten Containertürseite in der dafür vorgesehenen Vorrichtung anzubringen und muss den Container tatsächlich sichern.

4. Verbotene Gegenstände und Nutzungen

Auf dem gesamten Gelände und in den Lagerräumen ist Folgendes verboten:

  • Lagerung von brennbaren, entzündlichen oder explosionsgefährlichen Stoffen (z. B. Benzin, Farben, Gasflaschen, Feuerwerkskörper, Batterien, Druckgasbehälter)
  • Lagerung von illegalen oder gefährlichen Stoffen (z. B. Waffen, Munition, Sprengstoffe, Drogen, Diebesgut, Hehlerware, Rauschmittel)
  • Nutzung der Mietsache für illegale Tätigkeiten jeglicher Art, insbesondere Hehlerei, Handel mit gestohlener Ware, Drogenhandel oder sonstige strafbare Handlungen. Der Vermieter behält sich vor, bei Verdacht auf strafbare Handlungen die zuständigen Behörden zu informieren.
  • Lagerung von Lebensmitteln (außer Getränke), Pflanzen, Tieren, verderblichen oder stark riechenden Gegenständen
  • Lagerung von Chemikalien, Asbest, Giftmüll, radioaktiven oder biologischen Gefahrstoffen
  • Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ohne gesetzlich vorgeschriebene Rückhalteeinrichtungen
  • Lagerung von Kunststoffabfällen oder Altreifen in großen Mengen
  • Lagerung von feuchten oder nassen Gegenständen – diese können Schwitzwasser verursachen und Schäden begünstigen. Für daraus entstehende Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  • Offenes Feuer, Rauchen in den Lagerräumen und in unmittelbarer Nähe der Container sowie das Hinterlassen von Zigarettenstummeln auf dem Gelände
  • Konsumieren oder Mitbringen von Alkohol und Drogen auf dem Gelände
  • Bohren, Schrauben, Nägel oder sonstige bauliche Veränderungen an der Mietsache
  • Nächtliches Arbeiten, dauerhafter Aufenthalt, Übernachten oder sonstiger Aufenthalt zu Wohnzwecken in den Lagercontainern
  • Untervermietung oder Überlassung an Dritte ohne Genehmigung
  • Verteilen von Werbematerial auf dem Gelände
  • Urinieren, Defäkieren oder sonstige vorsätzliche Verunreinigungen auf dem Grundstück

5. Ordnung und Sauberkeit

  • Jeder Mieter ist verpflichtet, seinen Lagerraum und den unmittelbar angrenzenden Bereich sauber und ordentlich zu halten.
  • Abfälle, Verpackungsmaterial und sonstige Rückstände sind vom Mieter eigenständig zu entsorgen. Das Abstellen von Müll auf dem Gelände ist untersagt.
  • Verschmutzungen (z. B. durch auslaufende Flüssigkeiten oder Betriebsstoffe) sind unverzüglich zu beseitigen und dem Vermieter zu melden. Bei schwerwiegenden Verschmutzungen (z. B. Ölaustritt) können die Kosten einer professionellen Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
  • Urinieren oder sonstige vorsätzliche Verunreinigung des Geländes ist untersagt und wird gemäß den AGB sanktioniert.
  • Bereitgestellte Reinigungsutensilien (z. B. Besen, Auffahrrampen) sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch an ihren Platz zurückzustellen. Bei Verlust oder Beschädigung fallen Gebühren gemäß den AGB an.

6. Sicherheit und Videoüberwachung

Das gesamte Gelände wird rund um die Uhr per Video überwacht. Die Überwachung erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dient ausschließlich der Sicherheit. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

  • Sicherheitsrelevante Vorfälle (Einbrüche, Vandalismus, Beschädigungen) sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
  • Bei Diebstahl ist zusätzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Der Mieter hat darauf zu achten, dass Unbefugte keinen Zutritt zum Gelände erlangen (z. B. durch Miteinfahren lassen).

7. Brandschutz und Notfälle

Im Brandfall: Sofort das Gelände verlassen, die Feuerwehr rufen (112) und anschließend den Vermieter informieren.

  • Offenes Feuer und Rauchen sind auf dem gesamten Gelände untersagt.
  • Feuerlöscher befinden sich an gekennzeichneten Stellen auf dem Gelände. Machen Sie sich mit deren Standort vertraut.
  • Feuerlöschzufahrten und Notausgänge dürfen niemals blockiert oder zugestellt werden.
  • Beschädigte oder fehlende Sicherheitsausrüstung ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.

8. Ruhezeiten und Rücksichtnahme

Alle Mieter und Besucher sind angehalten, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Es gelten folgende Ruhezeiten:

  • Leipzig: 22:00 – 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
  • Brandenburg an der Havel: 22:00 – 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
  • Harste bei Göttingen: 22:00 – 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

Während der Ruhezeiten sind lärmintensive Tätigkeiten (z. B. Be- und Entladen mit schwerem Gerät, Hupen, laute Musik) zu unterlassen.

9. Besucher und Dritte

Der Mieter haftet für sämtliche Personen, denen er den Zugang zum Gelände ermöglicht, einschließlich Besucher, Helfer, Lieferanten und beauftragter Personen. Das Gelände darf nur vom Mieter, seinen Angehörigen oder beauftragten Personen betreten werden – ausschließlich zum Zweck der Be- und Entladung. Alle Personen sind über die geltende Hausordnung zu informieren.

Kinder dürfen das Gelände nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.

10. Witterung und Geländezustand

Der Mieter betritt und befährt das Gelände auf eigene Gefahr. Witterungsbedingte Verhältnisse (z. B. Glätte, Schnee, Pfützen, Unebenheiten) sind eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Der Vermieter führt keinen organisierten Winterdienst durch.

11. Bauarbeiten und vorübergehende Einschränkungen

Der Vermieter kann auf dem Gelände Bau-, Wartungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchführen. Während solcher Maßnahmen kann es vorübergehend zu Einschränkungen kommen (z. B. eingeschränkte Zufahrt, Lärm, temporäre Sperrungen). Der Vermieter informiert nach Möglichkeit mindestens 7 Tage im Voraus. Anweisungen des Vermieters oder beauftragter Baufirmen sind zu befolgen.

12. Rückgabe und Auszug

  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache besenrein zu räumen.
  • Das Schloss ist am Container zu belassen.
  • Ein Foto der geräumten und gereinigten Lagerfläche ist an den Vermieter zu senden (per E-Mail oder WhatsApp).
  • Zurückgelassene Gegenstände werden auf Kosten des Mieters entsorgt.

13. Verstöße und Sanktionen

Verstöße gegen diese Hausordnung gelten als Pflichtverletzung im Sinne der AGB. Bei Verstößen behält sich der Vermieter folgende Maßnahmen vor:

  • Schriftliche Verwarnung bzw. Abmahnung
  • Vertragsstrafen gemäß AGB (z. B. 25 € bei Verunreinigung, 25 € bei Müllablagerung, 25 € bei wiederholtem Offenstehenlassen des Tores, 25 € bei Missbrauch der Notfalloption)
  • Kostentragung für Reinigung, Entsorgung oder Reparatur
  • Vorübergehende Sperrung des Zugangs bei groben Verstößen
  • Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach Abmahnung
  • Strafanzeige bei strafbaren Handlungen

14. Kontakt

Bei Fragen, Meldungen oder Notfällen erreichen Sie uns:

Telefon: +49 156 7951 6000
E-Mail: reservations@costore.de
WhatsApp: +49 156 7951 6000

Weitere Informationen: www.costore.de

Diese Hausordnung gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Datenschutzerklärung der CoStore Holding GmbH.

Stand: 18.03.2026

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