Versicherungsbedingungen

CoStore Holding GmbH – Zusatzversicherung für eingelagerte Gegenstände

Die CoStore Holding GmbH bietet in Zusammenarbeit mit der WECOYA MARINE Underwriting GmbH (Hamburg) eine optionale Zusatzversicherung für die in den Lagercontainern eingelagerten Gegenstände an. CoStore tritt hierbei ausschließlich als technischer Vermittler auf und ist nicht Vertragspartei des Versicherungsvertrages.

1. Versicherungsschutz im Überblick

Jeder Mieter ist automatisch mit einer Grunddeckung von 1.000 € versichert (obligatorische Deckung). Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist optional über das Buchungsportal möglich.

Die Versicherungssumme kann über das Buchungsportal in Schritten von 1.000 € auf insgesamt bis zu 20.000 € erhöht werden (fakultative Deckung). Im Falle einer Erhöhung muss die Versicherungssumme dem vollen Neuwert aller eingelagerten Gegenstände entsprechen. Bei Unterversicherung wird diese im Schadenfall angerechnet – die Grunddeckung bis 1.000 € bleibt davon jedoch unberührt.

2. Versicherte Gefahren

Die Versicherung deckt Schäden an den eingelagerten Gegenständen, die durch folgende Ereignisse verursacht werden:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Raub oder räuberische Erpressung
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einsturz von Lagergebäuden oder Teilen davon
  • Anprall von Fahrzeugen
  • Elementarschäden: Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Rückstau, Starkregen, Erdsenkung, Vulkanausbruch
  • Streik und innere Unruhen

3. Nicht versicherte Gefahren

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Einfachen Diebstahl (ohne Einbruch)
  • Abhandenkommen oder ungeklärte Verluste
  • Inventurdifferenzen

4. Nicht versicherte Gegenstände

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:

  • Lebende Tiere und Pflanzen
  • Verderbliche Gegenstände oder solche, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind
  • Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine
  • Bargeld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art
  • Kunstgegenstände, echte Teppiche, Sammlerstücke

Hinweis zu Antiquitäten: Antiquitäten sind bis zu 50% der Versicherungssumme je Box mitversichert. Höhere Werte müssen vor Versicherungsbeginn beantragt werden. Im Schadenfall ist ein Wertnachweis durch ein entsprechendes Gutachten erforderlich.

5. Ersatzwert im Schadenfall

Privatpersonen

Ersetzt werden die zum Zeitpunkt der Schadenfeststellung notwendigen Kosten der Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung – ohne Abzug „neu für alt“. Liegt der Zeitwert eines Gegenstandes unter 40% des Neuwerts, wird höchstens der Zeitwert erstattet.

Gewerbliche Kunden

  • Neuwertige Güter: Einkaufspreis zuzüglich Zoll, Fracht und aller Kosten bis zum Lager, einschließlich 10% imaginärer Gewinn
  • Gebrauchte Güter: Wiederbeschaffungskosten
  • Bereits verkaufte Güter: Verkaufspreis
  • Gebrauchte Maschinen und Investitionsgüter: Neuwert; liegt der Zeitwert unter 40% des Neuwerts, wird der Zeitwert erstattet
  • Waren Dritter (z. B. Kommissionsware): vertraglich vereinbarter Kaufpreis

6. Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für den Inhalt der gemieteten Lagerbox bzw. des Lagercontainers.

  • Stellplätze, Freiflächen und dort abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände sind nicht über die Zusatzversicherung abgedeckt.
  • Fahrzeuge auf dem Gelände müssen über eine eigene gültige Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sein.

7. Verhalten im Schadenfall

Bei einem Schadenfall gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich und direkt an die WECOYA MARINE Underwriting GmbH.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.
  • Halten Sie Nachweise über die beschädigten oder verlorenen Gegenstände bereit (z. B. Kaufbelege, Rechnungskopien, Fotos, Inventarverzeichnis).
  • Verändern Sie den Schadenort nach Möglichkeit nicht, bis die Schadenfeststellung abgeschlossen ist.
  • Bei Einbruch oder Vandalismus: Erstatten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei.

8. Selbstbeteiligung

Bei Beschädigungen am Container selbst gilt eine Selbstbeteiligung. Für Schäden an den eingelagerten Gegenständen besteht keine Selbstbeteiligung.

9. Versicherer und Kontakt

Die Versicherung wird bereitgestellt durch:

WECOYA MARINE Underwriting GmbH
Heidenkampsweg 45
20097 Hamburg

Vermittelt durch: Asigest Deutschland Versicherungsmakler GmbH

Schäden sind ausschließlich direkt an die WECOYA MARINE Underwriting GmbH zu melden. Die CoStore Holding GmbH ist nicht Vertragspartei und übernimmt keine Haftung für Versicherungsleistungen oder Schadensregulierung.

10. Wichtige Hinweise

  • Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Hausratversicherung bereits eingelagerte Gegenstände abdeckt. Eine bestehende Versicherung geht der Zusatzversicherung vor.
  • Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert Ihrer eingelagerten Gegenstände entsprechen. Bei Unterversicherung wird im Schadenfall gekürzt.
  • Achten Sie darauf, keine verbotenen Gegenstände einzulagern (siehe AGB und Hausordnung). Für Schäden durch die Lagerung verbotener Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz.
  • Die Änderung der Versicherungssumme ist jederzeit über das Buchungsportal möglich.

Diese Seite fasst die wesentlichen Punkte der Versicherungsbedingungen kundenfreundlich zusammen. Sie ersetzt nicht die vertraglichen Versicherungsbedingungen der WECOYA MARINE Underwriting GmbH auf Basis der ADS Güterversicherung 1973 in der Fassung 1984. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Zusammenfassung und den Originalversicherungsbedingungen gelten ausschließlich die Originalversicherungsbedingungen. Die vollständigen Versicherungsbedingungen können beim Versicherer oder beim Vermieter angefordert werden.

Stand: 18.03.2026

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